Die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Sprachheilbehandlung, wenn die Therapie ärztlich verordnet wurde. Diese Verordnung ( Heil- und Hilfsmittelverordnung, Muster 14) wird von Hausärzten, Kinderärzten, Neurologen, HNO-Ärzten, Kliniken sowie von Kieferorthopäden und Zahnärzten ausgestellt.

Kinder sind von Zuzahlungen befreit.

Patienten ab 18 Jahren tragen 10% Eigenanteil der Behandlungskosten.

Diese Zuzahlung entfällt bei chronisch Kranken (Befreiungsausweis der Krankenkasse).